CSPO - christlichsoziale Volkspartei Oberwallis

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Vorstösse

 

Jeder Abgeordnete, allein oder zusammen mit Mitunterzeichnenden, ebenso die parlamentarischen Kommissionen und Fraktionen haben das Recht, einen Vorstoss zu hinterlegen. Es bestehen folgende Formen: Initiative, Motion, Postulat, Interpellation, Resolution und einfache Anfrage.

Vorstösse können ausschliesslich während den Sessionen hinterlegt werden. Eine Ausnahme gilt für die Kommissionen, die ihre Interventionen in ihre Berichte integrieren und ausserhalb einer Session einreichen.

Die parlamentarischen Vorstösse werden innert der reglementarischen Frist behandelt. Der Stand der Interventionen wird vom Parlamentsdienst auf seiner Internet-Seite nach Themengebiet, nach Gesetz, nach Grossrätin/Grossrat und nach Deparement publiziert.


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