CSPO - christlichsoziale Volkspartei Oberwallis

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Parteirat

 

Der Parteirat ist das leitende und vollziehende Organ der Partei. Er legt die Grundsätze und Leitlinien für die politische Führung der Partei fest.

Das Parteipräsidium beruft den Parteirat so oft ein, als es die Geschäfte der Partei erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr.

Der Parteirat hat unter anderem folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Vollzug der Beschlüsse des Parteikongresses;
  • Vornahme aller parteiinternen Wahlen, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Organ vorbehalten sind;
  • Beschluss über die Stellungnahme zu kantonalen und eidgenössischen Fragen von allgemeiner Tragweite;
  • Genehmigung von Listenverbindungen mit anderen Parteien bei den Nationalratswahlen;
  • Beschluss über die Unterstützung von Kandidatinnen/Kandidaten anderer Parteien bei den Ständerats- und Staatsratswahlen;
  • im übrigen verweisen wir auf Art. 35 der Statuten.
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