CSPO - christlichsoziale Volkspartei Oberwallis

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Mitgliedschaft

 

Mitgliedschaft, geregelt in den Artikeln 7 ff. der Statuten der CSPO

Mitglied der CSPO kann jede natürliche oder juristische Person werden, die bereit ist, die Verwirklichung der Parteiziele zu fördern, ihre Statuten, Programme und Beschlüsse anzukennen und keiner anderern politischen Partei beizutreten. Das Mindestalter für natürliche Personen beträgt 16 Jahre.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat sich für die Verwirklichung der Parteiziele einzusetzen und im Rahmen der Statuten an der politischen und parteiinternen Meinungs- und Willensbildung mitzuwirken sowie die ihm übertragenen Aufgaben nach besten Kräften zu erfüllen.

Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine umfassende Information über alle wichtigen politischen Fragen, soweit die Partei zuständig und zur Information berechtigt ist.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliederbeitrag gemäss Finanzreglement der CSPO zu leisten.



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Beitrittsformular (elektronischer Beitritt)


Beitrittsformular (pdf-Format)

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